AG Simmern, vom 12.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 128/04
Zur Berücksichtigung der Verminderung der jährlichen Sonderzahlung gem. § 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes (BSZG) im Rahmen der Ermittlung des Wertes der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2005 - Aktenzeichen 7 UF 661/05
DRsp Nr. 2006/2473
Zur Berücksichtigung der Verminderung der jährlichen Sonderzahlung gem. § 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes (BSZG) im Rahmen der Ermittlung des Wertes der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte
»Die Verminderung der jährlichen Sonderzahlung gemäß § 4a BSZG ist bei der Ermittlung des Wertes der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zu berücksichtigen, weil es sich nicht um den Abzug eines Versicherungsbeitrages handelt, sondern der Bruttobetrag der Sonderzuwendung herabgesetzt wurde (Abweichung von OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1529).«