BSG - Urteil vom 16.12.1997
4 RA 59/97
Normen:
SGB VI § 56 Abs. 2 S. 9, § 57, § 149 Abs. 5 ; SGB X § 20 ;

Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

BSG, Urteil vom 16.12.1997 - Aktenzeichen 4 RA 59/97

DRsp Nr. 1998/19168

Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

1. Auch bei leiblichen Eltern kommt eine Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 56 Abs. 2 S. 9, § 57, § 149 Abs. 5 ; SGB X § 20 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Vormerkung weiterer Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.