LAG Köln - Urteil vom 17.01.2012
12 Sa 1502/10
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 31.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8239/06

Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Geheimdienstmitarbeiters nach Entzug der VS-Ermächtigung

LAG Köln, Urteil vom 17.01.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 1502/10

DRsp Nr. 2012/6511

Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Geheimdienstmitarbeiters nach Entzug der VS-Ermächtigung

Einzelfallentscheidung zur Frage der Zumutbarkeit und Möglichkeit der anderweitigen Beschäftigung nach Zurückverweisung durch das BAG (2 AZR 272/08).

2. Ein Arbeitgeber ist auch bei dauernder Unmöglichkeit, den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer in seinem bisherigen Tätigkeitsbereich zu beschäftigen, erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn das aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers resultierende Hindernis nicht nur seiner Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz, sondern auch einer Beschäftigung an anderer Stelle entgegensteht.

Tenor

1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.05.2007

- 6 Ca 8239/06 - wird abgeändert:

a) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom 25.09.2006 nicht aufgelöst wird.

b) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.03.2007 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen gemäß Arbeitsvertrag als Angestellten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiterzubeschäftigen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand