I. Die Klägerin macht wegen der Tötung ihres Ehemannes, der bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe einer Gleisstrecke von einem Zug erfasst wurde, Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten geltend.
Die Streithelferin zu 1. hatte die Firma V. mit Baumaßnahmen an der Tiefenentwässerung an den Gleisanlagen auf der Bahnstrecke Fulda-Frankfurt beauftragt.
Der Auftrag umfasste auch die Sicherung der Bauarbeiter gegen die Gefahren aus dem laufenden Bahnbetrieb. Den Teilauftrag "Kamerabefahrung und Dokumentation der Tiefenentwässerung" gab die Firma V. an die Firma U.S.H. weiter, die Arbeitgeberin des Ehemannes der Klägerin war. Mit der Sicherung der Bauarbeiter wurde die Firma P.S. Service GmbH beauftragt, deren Mitarbeiter der Beklagte ist.
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