SG Stuttgart, vom 01.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 5085/06
Zulassungsverlust bei Vertragsärzten mit Ablauf des 68. Lebensjahres
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.10.2006 - Aktenzeichen L 5 KA 4343/06 ER-B
DRsp Nr. 2007/19822
Zulassungsverlust bei Vertragsärzten mit Ablauf des 68. Lebensjahres
Wenn Vertragsärzte mit Ablauf des 68. Lebensjahres ihre Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung verlieren, so verstößt dies nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]