LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 20.07.2006
L 5 KA 3384/06 ER-B
Normen:
SGB V § 103 Abs. 4 S. 1 § 103 Abs. 4 S. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 1 KA 2873/06 ER - 30.06.2006,

Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Ermessen, Rangstelle in der Warteliste

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.07.2006 - Aktenzeichen L 5 KA 3384/06 ER-B

DRsp Nr. 2007/3136

Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Ermessen, Rangstelle in der Warteliste

1. Bei der Entscheidung über eine Nachfolgezulassung kommt den Zulassungsinstanzen pflichtgemäßes Ermessen zu. Hinsichtlich der Dauer der ärztlichen Tätigkeit erlaubt es, von einer strikt rechnerischen Betrachtung abzuweichen und statt dessen alle gesetzlichen Auswahlkriterien abzuwägen.