Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. November 2008 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 105.000 EUR festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten steht die Zulassung der Klägerin zur vertragsärztlichen Versorgung als Anästhesistin im Streit.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg (im folgen: Landesausschuss) beschloss in seiner Sitzung vom 4. April 2007 u. a. die partielle Entsperrung des bis dahin gesperrten Landkreises Tuttlingen für Anästhesisten. Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
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