Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.4.2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I
Im Streit steht die Berechtigung des Klägers, auch in den Quartalen ab II/2005 bestimmte fachärztliche Leistungen abrechnen zu dürfen.
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