LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.01.2015
L 12 KA 44/14
Normen:
Ärzte-ZV § 18; Ärzte-ZV § 20 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 13.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 7/13

Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit mit hälftigem VersorgungsauftragEignung für die Ausübung der vertragsärztlichen TätigkeitUnbestimmter RechtsbegriffEinzelfallprüfung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2015 - Aktenzeichen L 12 KA 44/14

DRsp Nr. 2016/3985

Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit mit hälftigem Versorgungsauftrag Eignung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit Unbestimmter Rechtsbegriff Einzelfallprüfung

1. Das Tatbestandsmerkmal des "der Eignung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit Entgegenstehens" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, da normative Konkretisierungen sowohl nach der alten als auch nach der aktuellen Rechtslage weder in § 95 Abs. 3 SGB V noch in § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV enthalten sind. 2. Bei der Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs kann die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht mehr uneingeschränkt herangezogen werden. 3. Die typisierende Auslegung des Bundessozialgerichts mit einer festen Zeitgrenze von 13 Wochenstunden bei einem vollen Versorgungsauftrag bzw. von 26 Stunden bei einem halben Versorgungsauftrag ist mit der vom Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz intendierten Flexibilisierung nicht mehr vereinbar.