I.
Der Kläger war seit 01.07.1971 in einer zuletzt vom Beklagten betriebenen Privatklinik als leitender Arzt für Anästhesie tätig. Er bezog aus dieser Tätigkeit nach eigenen Angaben ein jährliches Einkommen, das sich zwischen ca. 420.000 DM und 480.000 DM bewegte. Er liquidierte dabei direkt bei den Patienten. Einen Teil des Honorars führte er an den Krankenhausträger ab, zuletzt an den Beklagten aufgrund eines Schriftwechsels seit dem 01.01.1988 einen Anteil von 15 %.
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