LAG Köln - Urteil vom 27.05.2010
7 Sa 1505/09
Normen:
LVO § 7 Abs. 1 S. 2; LVO § 9 Abs. 1; LVO § 11 Abs. 1; LVO § 53 a Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 6780/09

Zulassung eines Seiteneinsteigers zur Bewerbung um die Stelle eines Hauptschulleiters; unbegründete Feststellungsklage bei Nichterfüllung der laufbahnrechtlichen Wartezeit

LAG Köln, Urteil vom 27.05.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 1505/09

DRsp Nr. 2011/10078

Zulassung eines Seiteneinsteigers zur Bewerbung um die Stelle eines Hauptschulleiters; unbegründete Feststellungsklage bei Nichterfüllung der laufbahnrechtlichen Wartezeit

1. Zur Beantwortung der Frage, ab wann ein "Seiteneinsteiger" die Voraussetzungen dafür erfüllt, zu einem Bewerbungsverfahren um eine Stelle als Schulleiter einer Hauptschule zugelassen zu werden, ist aufgrund der "Hinweise zur Beschäftigung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis" vom 23.04.2007 die laufbahnrechtliche Dienstzeit fiktiv nachzuzeichnen. 2. Kommt es für den Beginn der laufbahnrechtlichen Wartezeit, vor deren Ablauf die Übertragung eines Amtes als Schulleiter nicht zulässig ist, auf den Zeitpunkt der Aufnahme/Fortsetzung der Tätigkeit nach Ablegung des zweiten Staatsexamens an, und erfüllt der Seiteneinsteiger die Bewerbungsvoraussetzungen erstmals zu einem künftigen Zeitpunkt, ist der diesbezügliche Feststellungsantrag unbegründet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Köln vom 30.11.2009 in Sachen

15 Ca 6780/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LVO § 7 Abs. 1 S. 2; LVO § 9 Abs. 1; LVO § 11 Abs. 1; LVO § 53 a Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand