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Der Kläger begehrt von den beklagten Pflegekassenverbänden die Zulassung einer gewerblich betriebenen ambulanten Pflegeeinrichtung (Pflegedienst) nach § 72 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Der 1967 geborene Kläger ist staatlich anerkannter Altenpfleger. An der Humboldt-Universität Berlin hat er zusätzlich den Studiengang Krankenpflege mit dem Abschluss als Diplom-Krankenpfleger absolviert (Diplom vom 5. März 1996). Von Oktober 1989 bis Ende 1995 war er als Kranken- und Altenpfleger in der Fachklinik E. (Fachklinik für Physikalische Medizin und Medizinische Rehabilitation) beschäftigt, und zwar seit Juni 1990 als Stationsleiter. Einige Zeit nach dem Studium ist er in diese Beschäftigung, die er bis heute ausübt, wieder zurückgekehrt.
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