Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.911,38 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|