I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.02.2012 - S
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Streitig ist die Aufhebung und Erstattung überzahlter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
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