LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.08.2015
L 7 AS 1764/14 NZB
Normen:
SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 73 Abs. 1 S. 1; ZPO § 119 Abs. 1 S. 2; SGG § 145 Abs. 5 S. 1; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 08.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 40 AS 4312/12

Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom SG und Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines RechtsbeistandsVerletzung der AmtsermittlungspflichtErforderlichkeit weiterer Ermittlungen im Hinblick auf eine Pflichtverletzung eines SGB-II-Leistungsberechtigten bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2015 - Aktenzeichen L 7 AS 1764/14 NZB

DRsp Nr. 2015/16825

Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom SG und Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsbeistands Verletzung der Amtsermittlungspflicht Erforderlichkeit weiterer Ermittlungen im Hinblick auf eine Pflichtverletzung eines SGB-II -Leistungsberechtigten bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.07.2014 zugelassen und der Rechtsstreit als Berufung fortgeführt. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I, E bewilligt.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 73 Abs. 1 S. 1; ZPO § 119 Abs. 1 S. 2; SGG § 145 Abs. 5 S. 1; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;

Gründe

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der durch den Kläger gerügte Verfahrensmangel i.S.d. § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG liegt vor.