Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.07.2014 zugelassen und der Rechtsstreit als Berufung fortgeführt. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I, E bewilligt.
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