SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 1996/02 - 15.05.2003,
Zulassung der Berufung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2004 - Aktenzeichen L 3 AL 2242/03
DRsp Nr. 2006/24327
Zulassung der Berufung
Die Berufung bedarf der Zulassung, wenn die ursprünglich festgesetzte Sperrzeit nach § 144SGB III zwar nicht ausdrücklich aufgehoben, aber deren Dauer durch Teilanerkenntnis im Nachhinein so verringert wurde, dass der Beschwerdewert des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1SGG unterschritten wird. Dabei ist es unerheblich, ob rechtliche oder wirtschaftliche mittelbare Kostenfolgen der Sperrzeitverhängung eintreten können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]