LAG Köln - Urteil vom 27.02.2002
7 Sa 863/01
Normen:
BAT § 24 Abs. 1 ; BetrVG § 78 S. 2 § 37 Abs. 4 ; SchwbG § 26 Abs. 2 ; SGB IX § 96 Abs. 2 ; BGB § 134 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4441/00

Zulage wegen vorübergehender Obertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Vertrauensfrau der Schwerbehinderten; Begünstigungsverbot; betriebliche berufliche Entwicklung

LAG Köln, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 7 Sa 863/01

DRsp Nr. 2002/15367

Zulage wegen vorübergehender Obertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Vertrauensfrau der Schwerbehinderten; Begünstigungsverbot; betriebliche berufliche Entwicklung

»Die Ausübung des Amtes einer Vertrauensfrau der Schwerbehinderten nach entsprechender Wahl durch die Belegschaft rechtfertigt nicht die Gewährung einer Zulage nach § 24 Abs. 1 BAT. Im Gegenteil verstößt die irrtümliche wie auch die bewusst tarifwidrige Zahlung einer solchen Zulage gegen das Begünstigungsverbot der §§ 26 Abs. 2 SchwbG, 96 Abs. 2 SGB IX und kann gemäß § 134 BGB nicht Vertragsinhalt werden.«

Normenkette:

BAT § 24 Abs. 1 ; BetrVG § 78 S. 2 § 37 Abs. 4 ; SchwbG § 26 Abs. 2 ; SGB IX § 96 Abs. 2 ; BGB § 134 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Weitergewährung einer Zulage gemäß § 24 Abs. 1 BAT in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Vergütungen der Gruppen IV b und IV a BAT.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, den erstinstanzlich gestellten Anträgen und den Gründen, die das Arbeitsgericht dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen, 8 Ca 4441/00 d, vom 25.01.2001 Bezug genommen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde der Klägerin am 26.06.2001 zugestellt. Sie hat hiergegen am 25.07.2001 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 17.09.2001 am 13.09.2001 begründet.