BAG - Urteil vom 18.05.2011
10 AZR 255/10
Normen:
TVöD § 7 Abs. 1; TVöD § 8 Abs. 5; TVöD § 9; TVöD-BT-V (Bund) § 46 Nr. 18; TVöD-BT-K § 45 Abs. 1 S. 2; TVöD-BT-K § 48;
Fundstellen:
NZA 2011, 1248
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 23.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 638/09
ArbG Koblenz, vom 10.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2041/08

Zulage für ständige Wechselschichtarbeit [Fachpfleger für Anästhesie]; Bereitschaftsdienst innerhalb der Nachtschicht als schädliche Unterbrechung der Arbeit

BAG, Urteil vom 18.05.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 255/10

DRsp Nr. 2011/12007

Zulage für ständige Wechselschichtarbeit [Fachpfleger für Anästhesie]; Bereitschaftsdienst innerhalb der Nachtschicht als schädliche Unterbrechung der Arbeit

Orientierungssätze: Eine für den Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD schädliche Unterbrechung der Arbeit liegt auch dann vor, wenn der für alle Beschäftigten der Abteilung angeordnete Bereitschaftsdienst innerhalb einer Schicht liegt und vorher und nachher Vollarbeit geleistet wird. Entscheidend ist nach der tariflichen Regelung nicht, wann die Unterbrechung der Vollarbeit erfolgt, sondern dass für alle Beschäftigten der Abteilung eine solche Unterbrechung vorliegt.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Februar 2010 - 3 Sa 638/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

TVöD § 7 Abs. 1; TVöD § 8 Abs. 5; TVöD § 9; TVöD-BT-V (Bund) § 46 Nr. 18; TVöD-BT-K § 45 Abs. 1 S. 2; TVöD-BT-K § 48;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf die tarifliche Zulage für ständige Wechselschichtarbeit.