LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.05.2015
2 Sa 573/14
Normen:
§ 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 TzBfG; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 126 Abs. 4 BGB, § 127a BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 14.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 226/13

Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten Lehrerin

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.05.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 573/14

DRsp Nr. 2016/1619

Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten Lehrerin

Orientierungssätze: Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich, unter anderem da trotz zwischen den Parteien abgeschlossener 19 Arbeits-/Änderungsverträgen in rund 5 1/2 Jahren ein institutioneller Rechtsmissbrauch nicht anzunehmen war; allerdings wurde aufgrund Erklärungen der Parteien in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht durch eine nicht die Schriftform wahrende Vereinbarung einer Prozessbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis zu den zuletzt vereinbarten Arbeitsbedingungen (neu) begründet

Bei 11 befristeten Arbeitsverträgen mit einer Gesamtdauer von rund 5 1/2 Jahren, die sämtlich auf Vertretungsbedarf als Grund für die Befristung gestützt wurden, ist noch nicht von einem Missbrauch des Befristungsgrundes der Vertretung auszugehen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 14. Februar 2014 - Aktenzeichen 10 Ca 226/13 - wird, soweit es den abgewiesenen allgemeinen Feststellungsantrag zu 2 betrifft, als unzulässig verworfen.