Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Stuttgart zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf € 1.217,76 festgesetzt.
Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Kostenentscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vorbehalten.
Der Rechtsstreit betrifft die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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