Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. März 2014 - 8 Ca 647/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Differenzvergütungsansprüche des Klägers gegen den Beklagten für November und Dezember 2013 und Jahressonderzahlung.
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