Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.05.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über die im erstinstanzlichen Urteil und im Teilanerkenntnisurteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17.09.2012 hinaus zugesprochenen Beträgen weitere 5.608,78 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 26.06.2010 abzüglich am 15.07.2011 gezahlter 571,45 € netto zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 40 % und die Klägerin zu 60 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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