LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.05.2015
19 Sa 1654/14
Normen:
ZPO § 321;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 30.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 234/14

Zulässigkeit eines Ergänzungsurteils

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2015 - Aktenzeichen 19 Sa 1654/14

DRsp Nr. 2019/2238

Zulässigkeit eines Ergänzungsurteils

Ein Ergänzungsurteil gem. § 321 ZPO ist insbesondere dann statthaft, wenn das Gericht den Kostenpunkt bei der Endentscheidung versehentlich übergangen hat.

I. Auf die Anträge beider Parteien wird das Urteil vom 27.01.2015 wie folgt ergänzt:

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens über das Ergänzungsurteil sind von der Beklagten zu tragen.

II. Gerichtskosten aus dem Verfahren über das Ergänzungsurteil werden niedergeschlagen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 321;

Tatbestand:

Gegenstand des Berufungsverfahrens war der Streit der Parteien, über die Anwendbarkeit bestimmter Tarifverträge sowie die Rückzahlung einer daraus resultierenden Entgeltdifferenz.

Mit Urteil vom 27.01.2015 hat die Kammer die von der Beklagten erhobene Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts zurückgewiesen und die Revision zugelassen, ohne zugleich eine Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens zu treffen.

Nach einem gerichtlichen Hinweis auf dieses Versehen beantragen beide Parteien mit Schriftsätzen vom 05.02.2015, am Folgetag bei Gericht eingegangen, Ergänzungsurteil hinsichtlich der Kostenentscheidung.

Entscheidungsgründe: