SG Potsdam, vom 07.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 171/07
Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Honorarberichtigungsbescheid
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2008 - Aktenzeichen L 7 B 10/08 KA ER
DRsp Nr. 2008/16874
Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Honorarberichtigungsbescheid
Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an § 86a Abs. 3 S. 2 SGG nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (hier: Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Honorarberichtigungsbescheid nach Plausibilitätsprüfung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]