Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung der im staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften. Sie richtet sich unmittelbar gegen die 2005 erfolgte Neuregelung der Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsverdienste für die Inhaber bestimmter Funktionen im Staats- und Wirtschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik.
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