Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 31.07.2008 wird zurückgewiesen.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist vor allem streitig, ob dem Kläger höhere Verletztenrente zusteht.
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