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Die Klägerin begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund der bei ihr anzuerkennenden Berufskrankheiten (BKen) Nr 4301 und Nr 4302 - obstruktive Atemwegserkrankungen - nach der Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sowie die Entfernung von ärztlichen Stellungnahmen aus deren Akten.
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