Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Juni 2009 aufgehoben; die Honorarbescheide für die Quartale IV/04 bis I/06 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. September 2006 werden geändert; die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die genannten Quartale weiteres Honorar in Höhe von insgesamt 1.006,62 Euro zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
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