Zulässigkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung bei gerichtskostenfreiem Verfahren
SG Stuttgart, vom 06.11.2009 - Aktenzeichen S 24 R 6538/09 AK-A
DRsp Nr. 2010/22863
Zulässigkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung bei gerichtskostenfreiem Verfahren
Entsprechend des Grundgedankens des § 101 Abs. 2SGG in Verbindung mit § 193 Abs. 1 S. 3 SGG ist eine Kostengrundentscheidung durch das Gericht entbehrlich und ein entsprechender Antrag eines Beteiligten mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn der Beklagte die Kostenerstattung dem Grund nach anerkannt und der Kläger dieses Kostenanerkenntnis angenommen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]