SG Nordhausen, vom 31.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 RA 759/99
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Zuerkennung einer höheren Rente
LSG Thüringen, Beschluß vom 03.01.2006 - Aktenzeichen L 6 R 886/05 ER
DRsp Nr. 2007/20583
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Zuerkennung einer höheren Rente
Beim Bezug einer Regelaltersrente scheidet eine einstweilige Anordnung auf Zuerkennung einer höheren als der bindend zuerkannten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch unter Geltung des § 86b Abs. 2SGG grundsätzlich aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]