Der Anschließungsantrag des Beteiligten zu 1 auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Februar 2010 -
Auf die Anträge der Beteiligten zu 3 und 5 werden die Beschwerden gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Februar 2010 -
1.
Die Anträge der Beteiligten auf Zulassung der Beschwerden sind auch nach In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes vom 4. November 2010 (SächsGVBl. S. 289) statthaft (a); der Antrag des Beteiligten zu 1 ist jedoch unzulässig (b).
a)
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