Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 25.05.2011 wird verworfen.
I. Streitig war unter anderem die Höhe der Anrechnung des durchschnittlichen Einkommens des Klägers im Rahmen eines vorläufigen Bewilligungsbescheides.
Gleichzeitig mit der hiergegen zum Sozialgericht Würzburg (
Mit Beschluss vom 25.05.2011 hat das
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