OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.01.2011
2 LB 16/10
Normen:
BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; BauGB § 11 Abs. 1; BGB § 134; BauGB § 127 Abs. 1; BauGB § 132; LVwG § 126 Abs. 1; KAG § 8; SGB VIII § 90;
Vorinstanzen:
VG Schleswig, vom 21.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 158/08

Zulässigkeit einer Abwälzung von Erschließungskosten durch vertragliche Vereinbarungen mit Anliegern zugunsten einer Gemeinde; Einstufung eines städtebaulichen Vertrags als neue Form des Interessenausgleichs zwischen Gemeinde und Privaten; Zulässigkeit einer vertraglichen Übernahme von Kosten einer Schmutzwasserbeseitungsleitung durch Anlieger mittels eines städtebaulichen Vertrags; Bestehen einer Kollision zwischen einem geschlossenen städtebaulichen Vertrag und dem Beitragsrecht des § 8 Kummunalabgabengesetz (KAG); Bestehen von Anschlussbeiträgen bei bereits durch die Anwohner übernommene Kosten für die Leitunsgverlegung; Möglichkeit der Finanzierung einer Kindertageseinrichtung durch Bauwillige

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2011 - Aktenzeichen 2 LB 16/10

DRsp Nr. 2011/3097

Zulässigkeit einer Abwälzung von Erschließungskosten durch vertragliche Vereinbarungen mit Anliegern zugunsten einer Gemeinde; Einstufung eines städtebaulichen Vertrags als neue Form des Interessenausgleichs zwischen Gemeinde und Privaten; Zulässigkeit einer vertraglichen Übernahme von Kosten einer Schmutzwasserbeseitungsleitung durch Anlieger mittels eines städtebaulichen Vertrags; Bestehen einer Kollision zwischen einem geschlossenen städtebaulichen Vertrag und dem Beitragsrecht des § 8 Kummunalabgabengesetz (KAG); Bestehen von Anschlussbeiträgen bei bereits durch die Anwohner übernommene Kosten für die Leitunsgverlegung; Möglichkeit der Finanzierung einer Kindertageseinrichtung durch Bauwillige