Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelasssen.
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