Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung bei bestandskräftigem Bescheid
LSG Saarland, Beschluss vom 11.08.2005 - Aktenzeichen L 9 B 4/05 AS
DRsp Nr. 2008/9055
Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung bei bestandskräftigem Bescheid
Wird der ablehnende Bescheid bestandskräftig, so wird ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]