LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.07.2017
10 Sa 598/17
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 10408/16

Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens im öffentlichen Dienst

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.07.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 598/17

DRsp Nr. 2018/17011

Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens im öffentlichen Dienst

Der Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens im öffentlichen Dienst ist nur aus sachlichen Gründen zulässig. Der öffentliche Arbeitgeber kann den Bewerberkreis einengen, indem er die Stelle nur befristet ausschreibt. In einem solchen Fall bedarf aber die Befristung eines sachlichen Grundes.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. April 2017 - 58 Ca 10408/16 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.500,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen einer sogenannten Konkurrentenklage um die Neuentscheidung der Beklagten über die Besetzung der Stelle eines Mitarbeiters Controlling sowie die Feststellung, dass der Abbruch des Auswahlverfahrens rechtswidrig gewesen sei.