Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 14. September 2021 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht Hamburg zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung in der Sache vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger möchte im Klagewege erreichen, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz gegenüber dem Sozialgericht Hamburg aufsichtsrechtlich tätig wird und das Sozialgericht Hamburg dazu bringt, seinen Antrag auf Wiedereinsetzung zu bearbeiten.
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