LSG Bayern - Urteil vom 26.03.2015
L 7 AS 97/15 WA
Normen:
SGG § 179 Abs. 1; SGG § 179; ZPO § 559 Abs. 1 S. 2; ZPO § 584 Abs. 1; ZPO § 584;

Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Schlüssige Behauptung eines Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsgrundes

LSG Bayern, Urteil vom 26.03.2015 - Aktenzeichen L 7 AS 97/15 WA

DRsp Nr. 2015/7841

Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Schlüssige Behauptung eines Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsgrundes

1. Ein Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, wenn es an einer schlüssigen Behauptung eines Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsgrundes fehlt. 2. Ein solcher schlüssiger Vortrag ist nach allgemeiner Auffassung eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Wiederaufnahmeklage.

Tenor

I.

Es wird festgestellt, dass das Verfahren L 7 AS 400/13 durch Urteil des Senats vom 3. Juli 2014 beendet ist.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 179 Abs. 1; SGG § 179; ZPO § 559 Abs. 1 S. 2; ZPO § 584 Abs. 1; ZPO § 584;

Tatbestand

Streitig ist die Fortsetzung des Verfahrens L 7 AS 400/13, bei dem es ursprünglich um höhere Leistungen für den Kläger für unterschiedliche Zeiträume ging.