LSG Bayern - Beschluss vom 12.01.2016
L 11 AS 853/15 WA
Normen:
SGG § 179 Abs. 1; SGG § 179; ZPO § 579; ZPO § 580;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 20.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 35/14

Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Bayern, Beschluss vom 12.01.2016 - Aktenzeichen L 11 AS 853/15 WA

DRsp Nr. 2016/3775

Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren

Zur Statthaftigkeit eines Wiederaufnahmeantrages gehört zumindest die schlüssige Behauptung, ein Wiederaufnahmegrund liege vor, wohingegen erst die weitergehende Frage, ob ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich vorliegt, eine Frage der Begründetheit ist.

Tenor

I.

Die Klage auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 18.03.2015 abgeschlossenen Verfahrens L 11 AS 763/14 wird als unzulässig verworfen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 179 Abs. 1; SGG § 179; ZPO § 579; ZPO § 580;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AS 763/14.