SG Halle, vom 24.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 P 3/10
Zulässigkeit der Veröffentlichung von Transparenzberichten in der sozialen Pflegeversicherung; einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.10.2010 - Aktenzeichen L 4 P 12/10 B ER
DRsp Nr. 2010/18921
Zulässigkeit der Veröffentlichung von Transparenzberichten in der sozialen Pflegeversicherung; einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Der vorläufige Rechtschutz gegen die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes richtet sich nach § 86 b Abs. 2 Satz 1 SGG, da weder in der Ankündigung der Veröffentlichung noch in der Veröffentlichung selbst ein Verwaltungsakt liegt.2. Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 1aSGB XI und die Rechtmäßigkeit der Pflegetransparenzvereinbarung Stationär (PTVS). Die Delegation der Rechtsetzungsbefugnis auf die Vereinbarungsparteien der PTVS erscheint im Hinblick auf ihre besondere Sachkenntnis und die umfassende Beteiligung der maßgeblichen Organisationen und Interessenvertreter sachgerecht. Maßstäbe für die Qualität der Pflege sind auch außerhalb wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse seit langem vorhanden (vgl. § 80SGB XI in der Fassung vom 9. September 2001).3. Art. 12 Abs. 1GG schützt nicht vor der Verbreitung inhaltlich zutreffender und mit der gebotenen Sachlichkeit und Zurückhaltung formulierter Informationen durch einen Träger von Staatsgewalt (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002, Az.: 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.