LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.03.2011
L 2 U 5911/09
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 2; SGB VII § 72 Abs. 1 Nr. 1; SGG § 202; ZPO § 521 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 29.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 U 4139/07

Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um eine höhere Verletztenrente

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2011 - Aktenzeichen L 2 U 5911/09

DRsp Nr. 2011/8393

Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um eine höhere Verletztenrente

Das Begehren auf höhere Verletztenrente im Berufungsverfahren nach vollständig obsiegendem Urteil in 1. Instanz kann nur mit der unselbständigen Anschlussberufung geltend gemacht werden, sofern die Höhe der MdE auch im Berufungsverfahren noch im Streit steht (gleicher prozessualer Anspruch).