Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 03.04.2017 -
Die im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten des Klägers erhobene Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Eberswalde ist zulässig (§
1. Das Arbeitsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss den Wert des Streitgegenstandes als Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren nach §
2. Die Voraussetzungen für eine Streitwertfestsetzung nach den Vorschriften des
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