SG Regensburg, vom 10.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 139/05
Zulässigkeit der Streitwertfestsetzung im anhängigen Verfahren
LSG Bayern, Beschluß vom 04.07.2006 - Aktenzeichen L 5 B 160/06 KR
DRsp Nr. 2007/20030
Zulässigkeit der Streitwertfestsetzung im anhängigen Verfahren
Die Rechtshängigkeit wird durch eine richterliche Verfügung auf Austragung der Streitsache als aaW erledigt, weil die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4GKG sofort fälligen Gerichtsgebühren seit 6 Monaten nicht bezahlt worden sind, nicht mit der Folge Zulässigkeit einer endgültigen Streitwertfestsetzung beendet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]