Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 30 000 Euro festgesetzt.
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Streitig ist die Streichung eines Hilfsmittels aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis (im Folgenden:
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