Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juli 2003 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte hat der Klägerin ein Viertel ihrer außergerichtlichen Kosten des bisherigen Verfahrens in allen Rechtszügen zu erstatten.
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Die Klägerin begehrt als Sonderrechtsnachfolgerin ihres am 4.11.2005 verstorbenen Ehemanns (nachfolgend: Versicherter) eine höhere Regelaltersrente.
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