Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 886,31 Euro festgesetzt.
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Der klagende Rentenversicherungsträger begehrt vom beklagten Geldinstitut die Rücküberweisung von Rentenzahlungen, wobei zunächst die Zulässigkeit der Revision der Beklagten im Streit steht.
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