Auf die Beschwerde des Klägers wird der Verweisungsbeschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.10.2021 aufgehoben.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger begehrt im Wege der Klage Akteneinsicht und Auskunft über seine personenbezogenen Daten.
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