Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. November 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I.
Die Kläger begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Genehmigung, den Beigeladenen zu 4) in ihrer Praxis als Angestellten im Rahmen der Anstellungsnachfolge zu beschäftigen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|