I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 17. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen deren Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst in seiner neustrukturierten Form ab 02.07.2018.
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