LAG Hamm - Urteil vom 24.04.2012
14 Sa 175/12
Normen:
BGB § 242; BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 16
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 14.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 724/11

Zulässigkeit der fristlosen Kündigung 5 Monate nach Kenntnis des Nicht-Geschäftsführer-Alleingesellschafters von einem Diebstahl des Arbeitnehmers

LAG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 - Aktenzeichen 14 Sa 175/12

DRsp Nr. 2012/17020

Zulässigkeit der fristlosen Kündigung 5 Monate nach Kenntnis des Nicht-Geschäftsführer-Alleingesellschafters von einem Diebstahl des Arbeitnehmers

Überrascht der Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nicht zugleich ihr Geschäftsführer ist, einen Arbeitnehmer bei einem Diebstahl und lässt sich sodann auf dessen Bitte ein, hieraus keine Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis zu ziehen, indem er die Geschäftsführerin der GmbH zunächst nicht unterrichtet, stellt es ein widersprüchliches Verhalten der GmbH als Arbeitgeberin dar, wenn sie rund fünf Monate später kündigt, nachdem der Alleingesellschafter die Geschäftsführerin erstmals über den Vorfall informiert hat.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14. Dezember 2011 (1 Ca 724/11) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie die Weiterbeschäftigung des Klägers.

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